Unsere
Ferienwohnung wurde am 09. Juli 2001 sowie 15. Oktober 2004 entsprechend den Bewertungskriterien
des Deutschen Tourismusverkehrsverbandes (DTV) mit 3 Sternen bewertet.
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Die Einordnung in eine bestimmte Kategorie erfolgt unabhängig vom Vermieter durch die örtlichen Tourismusorganisationen und bietet dem Gast eine objektive Bewertungshilfe bei der Wahl einer Ferienwohnung. Die Teilnahme an der Klassifizierung ist freiwillig und nur möglich, wenn gewisse Mindeststandards (s.u.) erfüllt werden.
Die Klassifizierung erfolgt in fünf Kategorien. Die Einreihung in eine bestimmte Kategorie erfolgt unter Berücksichtigung von 12 verschiedenen Faktoren (s.u.) - aufgelistet in einem 14-seitigen Fragebogen - die jeweils unterschiedlich gewichtet werden.
Zur Durchführung der Klassifizierung besuchten uns zwei Mitarbeiterinnen des Tourismus-Services der Stadt Aalen und nahmen unsere Ferienwohnung unter die Lupe.
Ergebnis war eine sehr gute Bewertung unserer Ferienwohnung mit 3 Sternen, d.h.:
"Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort.
Ausstattung von besserer Qualität.
Optisch ansprechender Gesamteindruck,
wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird."
Mindeststandarts zur Teilnahme an der Klassifizierung durch den DTV:
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Das Objekt muss eine abgeschlossene Einheit bilden, es muss eine separate Eingangstür vorhanden sein. |
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Bei der Angabe der Anzahl der Räume ist zu beachten, dass jeder Raum mit einer Tür abschließbar sein muss, eine Abtrennung durch einen Vorhang genügt den Ansprüchen für einen separaten Raum nicht. |
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Es ist ferner erforderlich, dass jeder Raum mindestens ein Fenster besitzt (Ausnahme Küche / Kochnische / Küchenzeile und Sanitärbereich) |
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Es müssen eine Kochgelegenheit, ein Kühlschrank, eine Spüle und die für die Personenzahl erforderlichen Küchenutensilien (Geschirr, Besteck, Kochtöpfe etc.) vorhanden sein. |
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Es muss mindestens eine räumlich abgeschlossene Sanitäreinrichtung für jedes Objekt vorhanden sein, eine Mitbenutzung z.B. in der Wohnung des Vermieters, genügt den erforderlichen Mindeststandards nicht. |
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Es muss eine zweckmäßige Beleuchtung vorhanden sein. |
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Eine Ferienwohnung, die sich im Keller eines Hauses befindet und nur mit Kellerfenstern ausgestattet ist, genügt den Mindestanforderungen der Klassifizierung nicht. |
Faktoren zur Klassifizierung:
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Art des Objektes (z.B. Villa, Bauerhof, Reihenhaus) |
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Infrastruktur des Objektes (z.B. Heizung, Unterhaltungselektronik, Parkmöglichkeit) |
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Freizeiteinrichtungen |
| Räumlichkeiten des Objektes |
| Balkone und Terrassen je Wohneinheit |
| Möblierung aller Räume, Ausstattung und Gesamteindruck |
| Serviceleistungen (z.B. Bettwäsche, Brötchendienst, Gästebetreuung) |
| Umgebung des Ferienobjektes |
| Garten/Anlage des Hauses |
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Zufahrt zum Haus |
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Aussicht aus der Ferienwohnung / dem Ferienhaus |
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Umweltmaßnahmen |
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